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Da beim Perlenmachen in wesentlich kleineren Dimensionen gearbeitet wird, lassen sich Glassorten mit geringen Differenzen im COE/AK beim Beachten der sogenannten 10%-Regel durchaus gemeinsam verarbeiten: Der COE/AK der zweiten Glassorte sollte nicht mehr als ca. 10% abweichen, und die Menge des eingesetzten Glases darf nicht größer sein als 10% der gesamten verarbeiteten Glasmasse. Es ist darüber hinaus empfehlenswert, die zweite Glassorte nicht mit Klarglas zu überfangen, da interne Spannungen erfahrungsgemäß eher zur Rissbildung führen als die oberflächliche Verwendung – aber das ist von Art zu Art verschieden, und sollte vorher getestet werden. Eine Dekoration aus Punkten oder feinen Stringerverzierungen werden sicherlich eine darüber liegende Klarglasschicht nicht sprengen können.
Bei einer Anwendung eines AK 92 Glases (zB. Reichenbach Iris Orange, besser bekannt als Raku) auf einem AK 104 Glas (zB. Moretti, Lauscha) darf das AK 92 Glas 10% des Volumens des AK 104 Glases nicht überschreiten.